Ja, wenn sie einen Standort, eine Website oder Kontaktdaten veröffentlichen. Nach dem Abgleich mit Sirene (amtliches Unternehmensverzeichnis des Statistikamts INSEE) zeigt die Spalte forme_juridique (Rechtsform), ob es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft handelt. Bei einem Einzelunternehmer betreffen die Daten ihn persönlich: Er muss über ihre Verwendung informiert werden und widersprechen können (Artikel 14 und 21 DSGVO).